Abnehmen Medikamente Test: Zugelassene Mittel
Abnehmen Medikamente Test: Wer in Deutschland nach geprüften Mitteln zur Gewichtsreduktion sucht, steht vor einer unübersichtlichen Auswahl. Zugelassene Wirkstoffe wie Semaglutid, Tirzepatid, Orlistat und Naltrexon/Bupropion durchlaufen strenge klinische Prüfverfahren, bevor sie auf den Markt kommen. Dieser Artikel erklärt, welche Präparate in Deutschland zugelassen sind, wie Wirksamkeit und Sicherheit bewertet werden, für wen eine medikamentöse Therapie infrage kommt und was deutsche Leitlinien dazu empfehlen.
Zusammenfassung: In Deutschland zugelassene Abnehmmedikamente umfassen Orlistat, Naltrexon/Bupropion, Semaglutid, Liraglutid und Tirzepatid, die alle strenge klinische Prüfverfahren der EMA durchlaufen haben.
- Zugelassene Wirkstoffklassen in Deutschland sind Orlistat, Naltrexon/Bupropion sowie die GLP-1- und GIP/GLP-1-Rezeptoragonisten Semaglutid, Liraglutid und Tirzepatid.
- Verschreibungspflichtige Abnehmmedikamente kommen ab einem BMI von 30 kg/m² oder ab 27 kg/m² mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen infrage.
- Alle verschreibungspflichtigen Präparate gelten in Deutschland als Lifestyle-Arzneimittel und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht erstattet.
- Häufigste Nebenwirkungen der GLP-1-Rezeptoragonisten sind Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, besonders zu Therapiebeginn.
- Deutsche Leitlinien (AWMF S3) sehen Medikamente nur als Ergänzung zu Ernährungsumstellung, Bewegung und Verhaltenstherapie, nicht als alleinige Behandlung.
- Alle zugelassenen Abnehmmedikamente sind in Schwangerschaft und Stillzeit kontraindiziert; die Therapieentscheidung trifft ausschließlich eine Ärztin oder ein Arzt.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Medikamente zum Abnehmen sind in Deutschland zugelassen?
- Wie werden Abnehmmedikamente auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft?
- Für wen kommen verschreibungspflichtige Mittel überhaupt infrage?
- Nebenwirkungen und Risiken: Was zeigen klinische Studien?
- Was sagen deutsche Leitlinien zur medikamentösen Adipositastherapie?
- Wann sollte ich mit meiner Ärztin oder meinem Arzt sprechen?
- Wissenschaftliche Quellen
- Häufig gestellte Fragen
Welche Medikamente zum Abnehmen sind in Deutschland zugelassen?
In Deutschland sind Orlistat, Naltrexon/Bupropion, Semaglutid (Wegovy), Liraglutid (Saxenda) und Tirzepatid (Mounjaro) zur Gewichtsreduktion zugelassen; die GKV erstattet diese Präparate grundsätzlich nicht.
In Deutschland sind derzeit mehrere Wirkstoffklassen zur medikamentösen Gewichtsreduktion bei Erwachsenen zugelassen: Orlistat, Naltrexon/Bupropion, die GLP-1-Rezeptoragonisten Semaglutid und Liraglutid sowie der duale GIP/GLP-1-Rezeptoragonist Tirzepatid. Für zentral zugelassene Arzneimittel erteilt die Europäische Kommission die Zulassung auf Grundlage eines EMA-Gutachtens; für national zugelassene Arzneimittel ist in Deutschland das BfArM zuständig.
Orlistat hemmt die Fettresorption im Darm. In Deutschland ist die 60-mg-Variante (z. B. Alli) ohne Rezept erhältlich, während die 120-mg-Stärke (Xenical) verschreibungspflichtig ist. Naltrexon/Bupropion (Mysimba) wirkt auf Hunger- und Belohnungszentren im Gehirn.[3][24] Die GLP-1-Rezeptoragonisten Semaglutid (Wegovy) und Liraglutid (Saxenda) verlangsamen die Magenentleerung und steigern das Sättigungsgefühl. Wegovy ist gemäß der aktuellen Fachinformation (Abschnitt 4.2) in Dosierungen bis 2,4 mg wöchentlich subkutan zugelassen; eine Dosis von 2,4 mg wöchentlich ist die zugelassene Erhaltungsdosis für Erwachsene. Hinweis: Eine Stärke von 7,2 mg wird in der Fachinformation im Zusammenhang mit Nebenwirkungsdaten erwähnt; ob diese Stärke als eigenständige Zulassungsdosis in Deutschland verfügbar ist, sollte anhand der jeweils aktuellen deutschen Fachinformation auf PharmNet.Bund geprüft werden. Tirzepatid (Mounjaro) aktiviert zusätzlich den GIP-Rezeptor und ist ebenfalls zur Gewichtsreduktion bei Erwachsenen zugelassen.
Wegovy ist in Deutschland zudem zur Gewichtsregulation bei Jugendlichen ab 12 Jahren zugelassen, sofern die in der Fachinformation genannten Kriterien (u. a. Körpergewicht über 60 kg und BMI-Perzentile) erfüllt sind.
Wichtig: Alle verschreibungspflichtigen Präparate sind in Deutschland als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel eingestuft. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten gemäß SGB V § 34 grundsätzlich nicht; Patientinnen und Patienten tragen die Ausgaben in der Regel selbst über ein Privatrezept.
Wie werden Abnehmmedikamente auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft?
Die EMA bewertet Abnehmmedikamente in einem mehrstufigen Verfahren mit Phase-I- bis Phase-III-Studien; nach der Zulassung läuft die Pharmakovigilanz weiter.
Bevor ein Abnehmmedikament in Deutschland und der EU auf den Markt kommt, durchläuft es ein mehrstufiges klinisches Prüfverfahren, das Wirksamkeit und Sicherheit systematisch belegt. Dieses Verfahren umfasst präklinische Laborstudien, Phase-I-Studien zur Verträglichkeit, Phase-II-Studien zur Dosisfindung und schließlich große randomisierte, placebokontrollierte Phase-III-Studien mit Tausenden von Teilnehmenden.
Die EMA bewertet alle eingereichten Daten im Rahmen des zentralisierten Zulassungsverfahrens. Dabei prüft der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP), ob der Nutzen die Risiken überwiegt. Für Tirzepatid (Mounjaro) bildeten die SURMOUNT-Studien die Grundlage der Zulassung; für Semaglutid (Wegovy) waren es die STEP- und SELECT-Studien. Die Ergebnisse sind in den öffentlich zugänglichen EPAR-Dokumenten und der deutschen Fachinformation (Rote Liste / PharmNet.Bund) nachlesbar.
Nach der Zulassung läuft die Überwachung weiter: Im Rahmen der Pharmakovigilanz sammeln Hersteller, Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Zusätzlich bewertet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Zusatznutzen neuer Wirkstoffe gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese Nutzenbewertung ist unabhängig von der Zulassung. Da die hier genannten Präparate als Lifestyle-Arzneimittel nach § 34 SGB V von der GKV-Erstattung ausgeschlossen sind, entfalten entsprechende G-BA-Beschlüsse in Deutschland keine unmittelbare Erstattungsrelevanz.
| Wirkstoff / Präparat | Wirkstoffklasse / Mechanismus | Zulassung (BMI-Kriterien) | Häufige Nebenwirkungen | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| Orlistat 60 mg (Alli, OTC) / 120 mg (Xenical, Rx) | Lipasehemmer, vermindert Fettresorption im Darm | BMI ab 28 (OTC) bzw. 30 kg/m² (Rx); ab 27 mit Begleiterkrankung | Fettstühle, Stuhldrang, verminderte Resorption fettlöslicher Vitamine (A, D, E, K) | Therapieevaluation nach 12 bis 16 Wochen laut Fachinformation |
| Naltrexon/Bupropion (Mysimba, Rx) | Zentralwirksam, moduliert Hunger- und Belohnungszentren | BMI ab 30 kg/m²; ab 27 mit gewichtsbedingter Begleiterkrankung | Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Mundtrockenheit | Kontraindiziert bei Krampfanfällen in der Vorgeschichte; Evaluation nach 16 Wochen |
| Liraglutid (Saxenda, Rx) | GLP-1-Rezeptoragonist, verlangsamt Magenentleerung, steigert Sättigung | BMI ab 30 kg/m²; ab 27 mit Begleiterkrankung | Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verstopfung (besonders zu Therapiebeginn) | Pankreatitis-Risiko beachten; Therapieevaluation nach 12 bis 16 Wochen |
| Semaglutid (Wegovy, Rx) | GLP-1-Rezeptoragonist, wöchentliche subkutane Injektion | BMI ab 30 kg/m²; ab 27 mit Begleiterkrankung; ab 12 Jahren unter Zusatzbedingungen | Übelkeit, Erbrechen, Durchfall; mögliche Verschlechterung diabetischer Retinopathie | Erhaltungsdosis 2,4 mg/Woche; STEP- und SELECT-Studien als Zulassungsgrundlage |
| Tirzepatid (Mounjaro, Rx) | Dualer GIP/GLP-1-Rezeptoragonist, wöchentliche subkutane Injektion | BMI ab 30 kg/m²; ab 27 mit gewichtsbedingter Begleiterkrankung | Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verstopfung; Hypoglykämierisiko bei Insulin/Sulfonylharnstoff | SURMOUNT-Studien als Zulassungsgrundlage; Abbruchkriterien laut aktueller Fachinformation |
| Alle verschreibungspflichtigen Präparate | Verschiedene Klassen (siehe oben) | Lifestyle-Arzneimittel gemäß SGB V § 34, keine GKV-Erstattung | Kontraindiziert in Schwangerschaft und Stillzeit | Stets in Kombination mit Ernährungsumstellung und Bewegung; Therapieentscheidung durch Arzt |
Für wen kommen verschreibungspflichtige Mittel überhaupt infrage?
Verschreibungspflichtige Abnehmmedikamente sind für Erwachsene mit einem BMI ab 30 kg/m² oder ab 27 kg/m² mit Begleiterkrankungen vorgesehen, stets in Kombination mit Lebensstiländerungen.
Verschreibungspflichtige Abnehmmedikamente kommen in Deutschland grundsätzlich für Erwachsene infrage, die einen Body-Mass-Index (BMI) von 30 kg/m² oder höher aufweisen, oder für Personen mit einem BMI ab 27 kg/m², wenn gleichzeitig gewichtsbedingte Begleiterkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck oder Dyslipidämie vorliegen. Diese Schwellenwerte sind in den jeweiligen Fachinformationen und den Zulassungsbedingungen der EMA festgelegt.
Eine medikamentöse Therapie ersetzt keine Lebensstiländerung, sondern ergänzt sie. Die Fachinformationen aller zugelassenen Präparate setzen ausdrücklich voraus, dass die Behandlung in Kombination mit einer kalorienreduzierten Ernährung und gesteigerter körperlicher Aktivität erfolgt.
Die Fachinformationen enthalten präparatespezifische Kriterien dafür, wann eine Therapie überprüft oder beendet werden sollte. Für Orlistat, Saxenda und Mysimba sind in den jeweiligen Fachinformationen konkrete Zeiträume und Gewichtsgrenzen für eine Therapieevaluation angegeben (in der Regel nach 12 bis 16 Wochen). Für Wegovy bei Erwachsenen und für Mounjaro sind die Abbruchkriterien in den Fachinformationen abweichend geregelt; maßgeblich ist jeweils der aktuelle Stand der deutschen Fachinformation auf PharmNet.Bund. Für Wegovy bei Jugendlichen ab 12 Jahren sieht die Fachinformation ein spezifisches Abbruchkriterium nach 12 Wochen mit der Erhaltungsdosis vor, sofern kein ausreichender Gewichtsverlust erzielt wurde.[1][17]
Bestimmte Personengruppen sind von der Behandlung ausgeschlossen oder müssen besonders sorgfältig überwacht werden:
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Schwangere und Stillende: Alle zugelassenen Abnehmmedikamente sind in Schwangerschaft und Stillzeit kontraindiziert.
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Kinder und Jugendliche: Die meisten Zulassungen gelten nur für Erwachsene; Wegovy ist unter den genannten Bedingungen auch für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Die genauen Kriterien sind der Fachinformation zu entnehmen.
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Personen mit bestimmten Vorerkrankungen: Die deutschen Fachinformationen der GLP-1- und GIP/GLP-1-Rezeptoragonisten enthalten spezifische Warnhinweise und Gegenanzeigen, darunter Hinweise zu schwerer Niereninsuffizienz, Gastroparese sowie zum Risiko einer Aspiration bei geplanten Eingriffen unter Vollnarkose oder tiefer Sedierung infolge verzögerter Magenentleerung. Personen mit Krampfanfällen in der Vorgeschichte sollten vor Einnahme von Naltrexon/Bupropion besonders sorgfältig ärztlich beurteilt werden.
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Kombinationstherapie mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen: Bei gleichzeitiger Einnahme von GLP-1- oder GIP/GLP-1-Rezeptoragonisten mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen besteht ein erhöhtes Hypoglykämierisiko; eine Dosisanpassung dieser Begleitmedikamente kann erforderlich sein.
Die Entscheidung, ob und welches Medikament geeignet ist, trifft ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach einer individuellen Anamnese.
Nebenwirkungen und Risiken: Was zeigen klinische Studien?
GLP-1-Rezeptoragonisten verursachen häufig Magen-Darm-Beschwerden; bei anhaltenden starken Bauchschmerzen ist sofort ärztliche Hilfe zu suchen, da eine Pankreatitis ausgeschlossen werden muss.
Klinische Studien zeigen, dass Abnehmmedikamente ein charakteristisches Nebenwirkungsprofil aufweisen, das je nach Wirkstoffklasse unterschiedlich ausgeprägt ist. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sollten in Deutschland dem BfArM gemeldet werden (für chemische Arzneimittel zuständig); die Meldung ist über das Online-Portal des BfArM möglich.
GLP-1- und GIP/GLP-1-Rezeptoragonisten (Semaglutid, Liraglutid, Tirzepatid): Die häufigsten Nebenwirkungen betreffen den Magen-Darm-Trakt:
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Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Verstopfung, besonders zu Beginn der Behandlung und bei Dosissteigerungen
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Diese Beschwerden sind meist vorübergehend und klingen im Verlauf der Therapie ab
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In den Fachinformationen wird auf Berichte über akute Pankreatitis hingewiesen; bei Verdacht auf eine Pankreatitis soll die Behandlung abgebrochen werden und bei bestätigter Diagnose nicht wieder aufgenommen werden. Bei anhaltenden starken Bauchschmerzen ist umgehend ärztliche Hilfe zu suchen.
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Für GLP-1-Agonisten ist eine mögliche Verschlechterung einer vorbestehenden diabetischen Retinopathie beschrieben, insbesondere bei raschem Blutzuckerabfall bei Patientinnen und Patienten mit bereits bestehender Retinopathie[1][15]
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Bei gleichzeitiger Einnahme von Insulin oder Sulfonylharnstoffen besteht ein erhöhtes Hypoglykämierisiko; die Fachinformationen empfehlen in diesen Fällen eine Dosisanpassung der Begleitmedikamente
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Dehydratation infolge anhaltender Magen-Darm-Beschwerden ist möglich; auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist zu achten
Orlistat: Häufig treten fetthaltige Stühle, Fettstühle und Stuhldrang auf, besonders bei fettreicher Ernährung. Die Resorption fettlöslicher Vitamine (A, D, E, K) kann vermindert sein.[6][19]
Naltrexon/Bupropion: Häufige Nebenwirkungen sind Übelkeit, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Mundtrockenheit. Aufgrund des Bupropion-Anteils ist bei Personen mit Krampfanfällen in der Vorgeschichte besondere Vorsicht geboten.
Bei allen Präparaten gilt: Treten schwere oder ungewöhnliche Symptome auf, sollte umgehend ärztlicher Rat eingeholt werden. Im Notfall ist der Notruf 112 zu wählen.
Was sagen deutsche Leitlinien zur medikamentösen Adipositastherapie?
Die AWMF S3-Leitlinie empfiehlt Medikamente nur als Ergänzung zu Ernährung, Bewegung und Verhaltenstherapie, wenn Lebensstiländerungen allein nicht ausreichen.
Die AWMF S3-Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas sowie die Empfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) sehen medikamentöse Maßnahmen als einen Baustein innerhalb eines multimodalen Therapiekonzepts, nicht als alleinige Behandlung. Grundlage jeder Adipositastherapie bleiben demnach Ernährungsumstellung, Bewegungstherapie und Verhaltensänderung.
Die Leitlinien empfehlen, eine medikamentöse Therapie erst dann in Betracht zu ziehen, wenn Lebensstiländerungen allein nicht ausreichen und die oben genannten BMI-Kriterien erfüllt sind. Dabei wird betont, dass die Therapieentscheidung individuell und unter Berücksichtigung von Begleiterkrankungen, Kontraindikationen und dem Patientenwillen getroffen werden soll.
Der G-BA hat im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für verschiedene Wirkstoffe Beschlüsse gefasst. Das IQWiG bewertet dabei, ob ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegt ist. Diese Bewertungen sind öffentlich zugänglich. Da die hier genannten Präparate als Lifestyle-Arzneimittel nach § 34 SGB V von der GKV-Erstattung ausgeschlossen sind, haben diese Beschlüsse in Deutschland keine unmittelbare Erstattungsrelevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten.
Für Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes und Adipositas empfiehlt die DDG, Wirkstoffe zu bevorzugen, die sowohl die Glukosekontrolle verbessern als auch das Körpergewicht reduzieren und kardiometabolische Vorteile bieten, sofern keine Kontraindikationen bestehen. Die Leitlinien unterstreichen außerdem die Bedeutung einer langfristigen Begleitung: Nach Absetzen der Medikamente ist häufig mit einer Gewichtszunahme zu rechnen, weshalb Therapieziele und Behandlungsdauer sorgfältig geplant werden sollten.
Wann sollte ich mit meiner Ärztin oder meinem Arzt sprechen?
Ein Arztgespräch ist sinnvoll, wenn trotz dauerhafter Lebensstiländerungen keine ausreichende Gewichtsreduktion gelingt und der BMI die Zulassungsschwellen erreicht oder überschreitet.
Ein Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt ist sinnvoll, wenn trotz dauerhafter Ernährungsumstellung und regelmäßiger Bewegung keine ausreichende Gewichtsreduktion gelingt und der BMI die genannten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Nur eine ärztliche Fachperson kann beurteilen, ob eine medikamentöse Therapie medizinisch begründet und individuell geeignet ist.
Besonders wichtig ist ein ärztliches Gespräch in folgenden Situationen:
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Bestehende Begleiterkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen oder Herzerkrankungen, bei denen das Körpergewicht die Prognose beeinflusst
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Einnahme anderer Medikamente, da Wechselwirkungen möglich sind und individuell geprüft werden müssen
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Geplante Schwangerschaft oder Stillzeit, da alle zugelassenen Abnehmmedikamente in diesen Phasen kontraindiziert sind
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Geplante operative Eingriffe unter Vollnarkose oder tiefer Sedierung: GLP-1- und GIP/GLP-1-Rezeptoragonisten können die Magenentleerung verlangsamen und damit das Aspirationsrisiko erhöhen; die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sowie das Anästhesieteam sollten frühzeitig informiert werden
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Auftreten von Symptomen wie anhaltenden starken Bauchschmerzen, Sehveränderungen, Herzrasen oder psychischen Veränderungen während einer laufenden Therapie
Bei akuten, bedrohlichen Beschwerden wie plötzlichen starken Bauchschmerzen, Atemnot oder Bewusstlosigkeit ist sofort der Notruf 112 zu wählen. Für dringende medizinische Fragen außerhalb der Praxisöffnungszeiten steht in Deutschland der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 zur Verfügung.
Selbstdiagnosen und der Kauf von Präparaten ohne ärztliche Beratung sind nicht empfehlenswert. Versandapotheken, die rezeptpflichtige Arzneimittel nach Deutschland liefern, müssen im Versandhandels-Register des BfArM eingetragen sein und das EU-Sicherheitslogo auf ihrer Website führen.[12][13]
Wissenschaftliche Quellen
- Wegovy (Semaglutid) – EPAR Produktinformation (DE).
- Mounjaro (Tirzepatid) – EPAR Produktinformation (DE).
- Mysimba (Naltrexon/Bupropion) – EPAR Zusammenfassung für die Öffentlichkeit (DE).
- Wegovy – EPAR Medicine Overview.
- Mounjaro – EPAR Medicine Overview.
- Xenical® 120 mg Hartkapseln – Fachinformation.
- Mounjaro® Injektionslösung in einem Fertigpen – Fachinformation.
- Verordnungsausschluss von Lifestyle-Arzneimitteln (Anlage II AM-RL).
- Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) – Ergänzung Semaglutid. Beschluss vom 21. März 2024.
- GBA vollzieht den gesetzlichen Verordnungsausschluss für Wegovy® nach. Pressemitteilung.
- S3-Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas (AWMF 050-001).
- Versandhandels-Register – Informationen für Verbraucher.
- EU-Sicherheitslogo – Arzneimittelinformationen.
- Illegaler Arzneimittelversand und Arzneimittelfälschungen.
- GLP-1-Rezeptoragonisten als Risikofaktor für diabetische Retinopathie.
- Mögliches Aspirationsrisiko unter Narkose durch GLP-1-Rezeptoragonisten – EMA-Empfehlungen.
- Wegovy auch für übergewichtige Jugendliche empfohlen.
- DGIM 2026: Semaglutid und Co. – Pankreatitis-Risiko unter GLP-1-RA.
- Orlistat-ratiopharm 120 mg Hartkapseln – Beipackzettel.
- Progression of retinopathy with glucagon-like peptide-1 receptor agonists with cardiovascular benefits in type 2 diabetes – A systematic review and meta-analysis. J Diabetes Complications. 2022..
- GLP-1 Receptor Agonists for Weight Loss and Risk of Major Safety Outcomes: A Multicentre Cohort Study. Diabetes Obes Metab. 2025..
- Perioperative Safety Considerations and Surgical Outcomes Associated With GLP-1-Based Therapies: A Systematic Review. Cureus. 2025..
- An Updated Review of Glucagon-Like Peptide-1 Receptor Agonists: Perioperative Implications, Guidance Statements, and Current Literature. Adv Anesthesia. 2025..
- Naltrexone/bupropion for obesity: an investigational combination pharmacotherapy for weight loss. Pharmacol Res. 2014..
Häufig gestellte Fragen
Welche Abnehmmedikamente sind in Deutschland ohne Rezept erhältlich?
In Deutschland ist Orlistat 60 mg (z. B. Alli) das einzige zugelassene Abnehmmedikament, das ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist. Alle anderen zugelassenen Präparate wie Semaglutid, Tirzepatid, Liraglutid und Naltrexon/Bupropion sind verschreibungspflichtig.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Abnehmmedikamente?
Nein, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für zugelassene Abnehmmedikamente in Deutschland grundsätzlich nicht, da diese nach § 34 SGB V als Lifestyle-Arzneimittel eingestuft sind. Patientinnen und Patienten tragen die Kosten in der Regel selbst über ein Privatrezept.
Was passiert, wenn ich ein Abnehmmedikament absetze?
Nach dem Absetzen von Abnehmmedikamenten ist häufig mit einer erneuten Gewichtszunahme zu rechnen, da die medikamentöse Wirkung entfällt. Deutsche Leitlinien betonen daher, dass Therapieziele und Behandlungsdauer sorgfältig geplant und von einer Ärztin oder einem Arzt begleitet werden sollten.
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