Mounjaro Insulinresistenz: Zahlt die Krankenkasse?
Mounjaro Insulinresistenz Krankenkasse: Viele Menschen mit Insulinresistenz fragen sich, ob Mounjaro (Tirzepatid) für sie infrage kommt und ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Insulinresistenz ist ein zentrales Merkmal des Typ-2-Diabetes und tritt häufig bei Adipositas auf, ist aber kein eigenständiger Zulassungsgrund für Mounjaro. Dieser Artikel erklärt, für welche Diagnosen Mounjaro in Deutschland zugelassen ist, unter welchen Voraussetzungen die GKV zahlt und was Betroffene vor einem Arztgespräch wissen sollten.
Zusammenfassung: Mounjaro ist in Deutschland nicht für Insulinresistenz als eigenständige Diagnose zugelassen, sondern nur bei Typ-2-Diabetes oder Adipositas mit bestimmten BMI-Kriterien, wobei die GKV die Kosten nur bei gesichertem Typ-2-Diabetes übernimmt.
- Mounjaro (Tirzepatid) ist ein dualer GIP- und GLP-1-Rezeptoragonist, zugelassen für Typ-2-Diabetes und Adipositas (BMI ab 30 oder ab 27 mit Begleiterkrankung).
- Insulinresistenz allein, ohne Typ-2-Diabetes oder die genannten BMI-Kriterien, ist keine zugelassene Indikation und begründet keine GKV-Erstattung.
- Die GKV erstattet Mounjaro nur bei gesichertem Typ-2-Diabetes; Arzneimittel zur Gewichtsreduktion sind nach Paragraf 34 SGB V vom GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen.
- Häufige Nebenwirkungen betreffen den Magen-Darm-Trakt; bei starken Bauchschmerzen ist sofort ärztliche Hilfe erforderlich, da eine Pankreatitis ausgeschlossen werden muss.
- Bei gleichzeitiger Anwendung mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen besteht ein erhöhtes Hypoglykämierisiko; eine Dosisanpassung kann notwendig sein.
- Die Verordnung und Beurteilung der Kostenübernahme obliegt ausschließlich der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auf Basis aktueller Leitlinien.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Insulinresistenz und wann kommt Mounjaro infrage?
- Für welche Diagnosen ist Mounjaro in Deutschland zugelassen?
- Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Mounjaro bei Insulinresistenz?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?
- Nebenwirkungen und Sicherheitshinweise: Was Betroffene wissen sollten
- Wann sollte ich mit meiner Ärztin oder meinem Arzt sprechen?
- Wissenschaftliche Quellen
- Häufig gestellte Fragen
Was ist Insulinresistenz und wann kommt Mounjaro infrage?
Insulinresistenz ist kein eigenständiger Zulassungsgrund für Mounjaro; das Medikament kommt nur infrage, wenn zusätzlich eine zugelassene Diagnose wie Typ-2-Diabetes oder Adipositas mit den entsprechenden BMI-Kriterien vorliegt.
Insulinresistenz bezeichnet einen Zustand, bei dem die Körperzellen weniger empfindlich auf das Hormon Insulin reagieren, sodass die Bauchspeicheldrüse zunehmend mehr Insulin produzieren muss, um den Blutzucker im Normalbereich zu halten. Dieser Mechanismus ist ein zentrales Merkmal des Typ-2-Diabetes und tritt häufig auch bei Adipositas auf. Laut der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und den AWMF-S3-Leitlinien zu Typ-2-Diabetes ist die Insulinresistenz kein eigenständiger ICD-10-Diagnosecode, sondern ein pathophysiologisches Konzept, das verschiedenen Erkrankungen zugrunde liegt.[10][11]
Mounjaro (Wirkstoff: Tirzepatid) ist ein dualer Agonist an den Rezeptoren für GIP (glukoseabhängiges insulinotropes Peptid) und GLP-1 (Glucagon-like Peptide-1).[1][2] Durch die Aktivierung beider Rezeptoren verbessert Tirzepatid die Insulinsekretion in Abhängigkeit vom Blutzuckerspiegel, hemmt die Glukagonausschüttung und verlangsamt die Magenentleerung. Diese Wirkungen führen laut EU-Fachinformation (EMA EPAR, Abschnitt 5.1) zu einer verbesserten glykämischen Kontrolle und Gewichtsreduktion; eine ausdrückliche Beschreibung als „Behandlung der Insulinresistenz“ ist in der Fachinformation nicht enthalten.
Ob Mounjaro für eine bestimmte Person infrage kommt, hängt nicht allein vom Vorliegen einer Insulinresistenz ab, sondern von den zugelassenen Indikationen, dem individuellen Risikoprofil und der ärztlichen Beurteilung. Insulinresistenz als isolierter Befund ohne eine der zugelassenen Diagnosen begründet keine Verordnung. Die Entscheidung trifft ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt in Deutschland auf Basis der aktuellen Leitlinien und der Fachinformation.
Für welche Diagnosen ist Mounjaro in Deutschland zugelassen?
Mounjaro ist zugelassen für Typ-2-Diabetes mellitus ab 10 Jahren sowie für Adipositas bei Erwachsenen mit BMI ab 30 oder ab 27 mit gewichtsbedingter Begleiterkrankung; Insulinresistenz, Prä-Diabetes und PCOS sind keine zugelassenen Indikationen.
Mounjaro ist in Deutschland für zwei Indikationen zugelassen. Erstens zur Behandlung des Typ-2-Diabetes mellitus bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 10 Jahren, ergänzend zu Diät und Bewegung.[1][2] Zweitens zur Gewichtsreduktion und Gewichtsstabilisierung bei Erwachsenen mit einem Body-Mass-Index (BMI) von mindestens 30 kg/m² oder einem BMI von mindestens 27 kg/m² in Verbindung mit mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung, jeweils als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Diät und erhöhter körperlicher Aktivität. Die Zulassung wurde von der Europäischen Kommission auf Basis eines positiven EMA-Gutachtens erteilt; die Fachinformation ist über PharmNet.Bund abrufbar (Abschnitt 4.1).
Bei Typ-2-Diabetes kann Mounjaro als Monotherapie eingesetzt werden, wenn Metformin nicht vertragen wird oder kontraindiziert ist, sowie in Kombination mit anderen Antidiabetika einschließlich Insulin.[1][5] Die Gewichtsindikation ist von der Diabetesindikation rechtlich und regulatorisch getrennt, auch wenn sich beide Patientengruppen überschneiden können.
Wichtig zu verstehen ist: Eine Insulinresistenz allein, ohne die Diagnose Typ-2-Diabetes oder ohne die genannten BMI-Kriterien, stellt keine zugelassene Indikation für Mounjaro dar. Auch Prä-Diabetes oder das Polyzystische Ovarialsyndrom (PCOS), bei dem Insulinresistenz häufig vorkommt, sind keine zugelassenen Indikationen. Ein Einsatz außerhalb der Zulassung (Off-Label-Use) ist in Deutschland grundsätzlich möglich, unterliegt aber besonderen Anforderungen und ist in der Regel nicht erstattungsfähig.
| Kriterium | Typ-2-Diabetes (GKV-Indikation) | Adipositas / Gewichtsindikation | Insulinresistenz isoliert |
|---|---|---|---|
| Zugelassene Indikation laut EMA | Ja, Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 10 Jahren (Fachinformation Abschnitt 4.1) | Ja, BMI ab 30 kg/m² oder ab 27 kg/m² mit Begleiterkrankung | Nein, kein eigenstaendiger ICD-10-Code, keine zugelassene Indikation |
| GKV-Kostenuebernahme | Grundsaetzlich moeglich, Verordnung per Kassenrezept (Muster 16), G-BA-Beschluss massgeblich | Nein, ausgeschlossen nach Paragraf 34 SGB V (Lifestyle-Arzneimittel) | Nein, keine erstattungsfaehige Diagnose fuer Mounjaro |
| PKV-Erstattung | Abhaengig von Tarif und Vertragsbedingungen, individuell pruefen | Abhaengig von Tarif und Vertragsbedingungen, individuell pruefen | Unwahrscheinlich, da keine zugelassene Indikation |
| Off-Label-Einsatz moeglich | Nicht applicable, Einsatz ist zugelassen | Nicht applicable, Einsatz ist zugelassen | Grundsaetzlich moeglich, aber enge Voraussetzungen, in der Regel nicht erstattungsfaehig |
| Voraussetzungen fuer Verordnung | Gesicherte Typ-2-Diabetes-Diagnose, AWMF-S3-Leitlinie und NVL Typ-2-Diabetes beachten | Privatrezept erforderlich, Kosten selbst tragen, kalorienreduzierte Diaet und Bewegung begleitend | Keine Verordnung allein aufgrund Insulinresistenz, aerztliche Beurteilung erforderlich |
| PCOS oder Praediabetes | Nicht applicable | Nicht applicable | Keine zugelassene Indikation, Off-Label-Einsatz nicht GKV-erstattungsfaehig |
| Naechster Schritt fuer Betroffene | Hausaerztin oder Hausarzt aufsuchen, Diagnose und Verordnungsfaehigkeit klaeren | Aerztliches Gespraech zu Indikation, Kosten und Therapiezielen vor Therapiebeginn | Aerztliche Abklaerung, ob Typ-2-Diabetes oder BMI-Kriterium vorliegt |
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Mounjaro bei Insulinresistenz?
Die GKV übernimmt die Kosten für Mounjaro bei Insulinresistenz in der Regel nicht, da Insulinresistenz keine erstattungsfähige Diagnose ist und Gewichtsreduktionsmittel nach Paragraf 34 SGB V ausgeschlossen sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland übernehmen die Kosten für Mounjaro bei Insulinresistenz in der Regel nicht, weil Insulinresistenz keine eigenständige, von der GKV erstattungsfähige Diagnose für dieses Arzneimittel darstellt. Grundlage ist Paragraf 34 SGB V, der sogenannte Lifestyle-Arzneimittel vom Leistungskatalog der GKV ausschließt. Arzneimittel zur Gewichtsreduktion fallen ausdrücklich unter diesen Ausschluss, unabhängig davon, ob ein BMI-Kriterium erfüllt ist.
Für die Indikation Typ-2-Diabetes gilt eine andere Ausgangslage: Hier ist Mounjaro grundsätzlich verordnungsfähig zu Lasten der GKV, sofern die Voraussetzungen der Fachinformation und der ärztlichen Leitlinien erfüllt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Tirzepatid im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach AMNOG bewertet; die aktuellen Beschlüsse sowie die IQWiG-Dossierbewertung sind auf den Websites von G-BA und IQWiG einsehbar.[3][4]
Für die Gewichtsindikation gilt hingegen: Mounjaro ist in Deutschland als Privatrezept zu beziehen, und die Kosten trägt die Patientin oder der Patient selbst. Der Apothekenabgabepreis ist für in Deutschland ansässige Apotheken durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt und damit einheitlich; für EU-Versandapotheken können abweichende Regelungen gelten. Private Krankenversicherungen (PKV) können je nach Tarif und Vertragsbedingungen Kosten erstatten; dies ist individuell zu prüfen. Eine pauschale Aussage zur PKV-Erstattung ist nicht möglich.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?
Für eine GKV-Kostenübernahme muss eine gesicherte Typ-2-Diabetes-Diagnose nach ICD-10 vorliegen und die Verordnung den Vorgaben der Fachinformation sowie den AWMF-Leitlinien entsprechen.
Für eine GKV-Kostenübernahme von Mounjaro muss in Deutschland die gesicherte Diagnose Typ-2-Diabetes mellitus vorliegen, und die Verordnung muss den Vorgaben der Fachinformation (PharmNet.Bund, Abschnitt 4.1) sowie den aktuellen AWMF-S3-Leitlinien und der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes entsprechen. Das bedeutet konkret:
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Diagnose: Typ-2-Diabetes mellitus, dokumentiert nach ICD-10-Kriterien; die Zulassung umfasst in Deutschland Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 10 Jahren
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Therapiestufe: Mounjaro wird in der Regel eingesetzt, wenn Lebensstilanpassungen allein nicht ausreichen und eine medikamentöse Therapie indiziert ist
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Verordnung: durch eine Ärztin oder einen Arzt in Deutschland auf einem GKV-Kassenrezept (Muster 16)
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Wirtschaftlichkeitsgebot: Die Verordnung muss dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V entsprechen; der G-BA-Beschluss zur Nutzenbewertung (AMNOG) ist dabei maßgeblich
Für die Gewichtsindikation entfällt eine GKV-Kostenübernahme grundsätzlich (Paragraf 34 SGB V), unabhängig vom Schweregrad der Adipositas oder dem Vorliegen von Begleiterkrankungen wie Insulinresistenz. Ein Off-Label-Einsatz zu Lasten der GKV ist nur unter den engen Voraussetzungen der G-BA-Off-Label-Regelungen möglich und stellt die Ausnahme dar. Einzelne Krankenkassen bieten Satzungsleistungen an, die bestimmte Gewichtsmanagementprogramme fördern, jedoch nicht die Arzneimittelkosten übernehmen.
Patientinnen und Patienten, die Mounjaro für die Gewichtsindikation in Betracht ziehen, sollten vor Therapiebeginn ein ausführliches Gespräch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt führen, um Indikation, Kosten und Therapieziele realistisch einzuschätzen. Eine Selbstmedikation oder Beschaffung ohne ärztliche Begleitung ist nicht empfehlenswert.
Nebenwirkungen und Sicherheitshinweise: Was Betroffene wissen sollten
Die häufigsten Nebenwirkungen von Mounjaro sind gastrointestinal (Übelkeit, Durchfall, Erbrechen); bei starken Bauchschmerzen muss sofort ärztliche Hilfe gesucht werden, da eine Pankreatitis ausgeschlossen werden muss.
Mounjaro kann Nebenwirkungen verursachen, die in der EU-Fachinformation (EMA EPAR, Abschnitte 4.3, 4.4 und 4.8; PharmNet.Bund) vollständig aufgeführt sind und vor Therapiebeginn mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden sollten. Die häufigsten unerwünschten Wirkungen betreffen den Magen-Darm-Trakt:
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Sehr häufig (mehr als 1 von 10 Behandelten): Übelkeit, Durchfall, Erbrechen, Verstopfung, verminderter Appetit, Bauchschmerzen[1][15]
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Häufig (1 bis 10 von 100 Behandelten): Dyspepsie, Reaktionen an der Injektionsstelle, Haarausfall, erhöhte Herzfrequenz[1]
Die Häufigkeitsangaben entsprechen der aktuellen EU-Fachinformation; die vollständige Liste ist dort einzusehen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert das Risiko einer akuten Pankreatitis. Laut EU-Fachinformation (Abschnitt 4.4) sollte Mounjaro bei Verdacht auf eine Pankreatitis abgesetzt werden; nach Bestätigung der Diagnose darf das Arzneimittel nicht wieder aufgenommen werden. Bei anhaltenden starken Bauchschmerzen, die in den Rücken ausstrahlen können, sollte umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. In einem Notfall ist der Notruf 112 zu wählen.
Weitere wichtige Warnhinweise aus der EU-Fachinformation (Abschnitt 4.4):
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Hypoglykämie: Bei gleichzeitiger Anwendung von Mounjaro mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen besteht ein erhöhtes Risiko für Unterzuckerungen. Eine Dosisanpassung dieser Begleitmedikamente kann erforderlich sein.
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Dehydratation und Nierenfunktion: Schwere Magen-Darm-Nebenwirkungen können zu Flüssigkeitsverlust und in der Folge zu einer Verschlechterung der Nierenfunktion führen. Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist zu achten.
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Schwere Magen-Darm-Erkrankungen: Mounjaro ist bei Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, einschließlich schwerer Gastroparese, nicht empfohlen.[1]
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Diabetische Retinopathie: Bei Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes und bestehender Retinopathie kann eine rasche Verbesserung der Blutzuckerkontrolle vorübergehend zu einer Verschlechterung führen; ein entsprechendes Monitoring ist angezeigt.[1][14]
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Aspirationsrisiko: Vor geplanten Operationen in Vollnarkose oder Sedierung sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt über die Einnahme von Mounjaro informiert werden, da die verlangsamte Magenentleerung das Aspirationsrisiko erhöhen kann.
Die einzige in der EU-Fachinformation genannte Kontraindikation ist eine bekannte Überempfindlichkeit gegen Tirzepatid oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen können in Deutschland dem BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gemeldet werden, entweder durch Fachkreise oder durch Patientinnen und Patienten selbst über das Online-Meldeportal. Diese Meldungen tragen zur kontinuierlichen Sicherheitsüberwachung bei.
Wann sollte ich mit meiner Ärztin oder meinem Arzt sprechen?
Ein Arztgespräch ist sinnvoll bei erhöhten Nüchternblutzuckerwerten, Verdacht auf Typ-2-Diabetes oder Fragen zur Kostenübernahme; bei starken Bauchschmerzen oder Notfällen ist sofort 112 zu wählen.
Ein Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt ist sinnvoll, wenn Befunde wie erhöhte Nüchternblutzuckerwerte (in mg/dL), ein erhöhter HbA1c-Wert, Übergewicht mit Begleiterkrankungen oder der Verdacht auf Typ-2-Diabetes vorliegen. Die Ärztin oder der Arzt kann beurteilen, ob eine Insulinresistenz vorliegt, welche Diagnose zutrifft und welche Therapieoptionen leitliniengerecht infrage kommen.
Folgende Situationen sollten zeitnah ärztlich abgeklärt werden:
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Neu aufgetretene Symptome wie starker Durst, häufiges Wasserlassen, unerklärlicher Gewichtsverlust oder anhaltende Müdigkeit, die auf einen Diabetes hinweisen können
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Bestehende Therapie mit Mounjaro und neu auftretende Beschwerden wie starke Bauchschmerzen, Sehveränderungen oder Zeichen einer Unterzuckerung (Hypoglykämie), insbesondere bei gleichzeitiger Therapie mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen
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Fragen zur Kostenübernahme, da die Ärztin oder der Arzt die Verordnungsfähigkeit im Einzelfall beurteilen und gegebenenfalls eine Begründung gegenüber der Krankenkasse formulieren kann
Bei dringenden medizinischen Fragen außerhalb der Praxisöffnungszeiten steht in Deutschland der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 zur Verfügung. Bei einem medizinischen Notfall, etwa bei Verdacht auf eine schwere allergische Reaktion oder starke Bauchschmerzen mit Kreislaufproblemen, ist sofort der Notruf 112 zu wählen. Selbstdiagnose und eigenständige Therapieentscheidungen ohne ärztliche Begleitung sind bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie Mounjaro nicht angemessen.
Wissenschaftliche Quellen
- Mounjaro – EPAR Produktinformation (Tirzepatid), EU-Fachinformation.
- Mounjaro – EPAR Medicine Overview.
- Nutzenbewertungsverfahren Tirzepatid – Diabetes mellitus Typ 2 (Kombinationstherapie).
- Zusammenfassende Dokumentation – Tirzepatid (D-987).
- Tragende Gründe – Tirzepatid (D-987).
- Nutzenbewertungsverfahren Tirzepatid – Diabetes mellitus Typ 2, ≥ 10 bis ≤ 17 Jahre.
- A23-112 – Tirzepatid – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V.
- A26-14 – Tirzepatid – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Kinder und Jugendliche).
- Verordnungsausschluss von Lifestyle-Arzneimitteln (Arzneimittel-Richtlinie, Anlage I).
- Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes, S3-Leitlinie, Version 3.0.
- S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle des Diabetes mellitus Typ 2 (DDG).
- Tirzepatide versus insulin glargine in type 2 diabetes and increased cardiovascular risk (SURPASS-4).
- Newer Pharmacologic Treatments in Adults With Type 2 Diabetes: A Systematic Review and Network Meta-analysis for the American College of Physicians.
- Early worsening of diabetic retinopathy in individuals with type 2 diabetes treated with tirzepatide: a real-world cohort study.
- Efficacy and Safety of Glucagon-like Peptide-1 Receptor Agonists and Co-agonists for Weight Loss Among Adults Without Diabetes: An Updated Systematic Review.
Häufig gestellte Fragen
Kann Mounjaro bei Insulinresistenz ohne Typ-2-Diabetes verschrieben werden?
Ein Einsatz von Mounjaro bei Insulinresistenz ohne Typ-2-Diabetes oder ohne die zugelassenen BMI-Kriterien gilt als Off-Label-Use und ist in der Regel nicht von der GKV erstattungsfähig. Die Entscheidung trifft ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Mounjaro zur Gewichtsreduktion bei Insulinresistenz?
Nein, die GKV übernimmt die Kosten für Mounjaro zur Gewichtsreduktion grundsätzlich nicht, da Arzneimittel zur Gewichtsreduktion nach Paragraf 34 SGB V vom Leistungskatalog ausgeschlossen sind. Betroffene tragen die Kosten in diesem Fall selbst.
Welche Nebenwirkungen von Mounjaro sind bei Insulinresistenz und Typ-2-Diabetes besonders zu beachten?
Besonders zu beachten sind gastrointestinale Nebenwirkungen wie Übelkeit und Durchfall sowie das Risiko einer Pankreatitis bei starken Bauchschmerzen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Insulin oder Sulfonylharnstoffen besteht zudem ein erhöhtes Hypoglykämierisiko.
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