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Pflanzliche Mittel zum Abnehmen: Wirkung

Verfasst von
Bolt Med
Veröffentlicht
06.11.2026
Zuletzt aktualisiert
06.11.2026

Pflanzliche Medikamente zum Abnehmen werden in Apotheken, Drogerien und im Internet in großer Vielfalt angeboten. Doch wie wirksam und sicher sind Grüntee-Extrakt, Glucomannan und Co. wirklich? Dieser Artikel erklärt, welche pflanzlichen Präparate in Deutschland zugelassen sind, was die Wissenschaft zur Wirksamkeit sagt, welche Nebenwirkungen auftreten können und wann ein Arztgespräch unbedingt erforderlich ist. Alle Informationen basieren auf aktuellen Leitlinien und behördlichen Bewertungen.

Zusammenfassung: Pflanzliche Mittel zum Abnehmen sind in Deutschland überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich und zeigen in klinischen Studien allenfalls geringe Effekte, die eine ärztlich begleitete Lebensstilintervention nicht ersetzen können.

  • Die meisten pflanzlichen Abnehmprodukte sind in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel, keine zugelassenen Arzneimittel, und müssen keine klinische Wirksamkeit nachweisen.
  • Glucomannan ist der einzige pflanzliche Inhaltsstoff mit einem von der EFSA zugelassenen Health Claim zur Gewichtsreduktion, der an strenge Anwendungsbedingungen geknüpft ist.
  • Hochdosierte Grüntee-Extrakte wurden in Fallberichten mit Leberschäden assoziiert; das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat entsprechende Warnungen herausgegeben.
  • Wechselwirkungen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten wie Antikoagulanzien oder Verhütungsmitteln sind möglich und erfordern ärztliche Rücksprache vor der Einnahme.
  • Die AWMF-S3-Leitlinie zur Adipositas empfiehlt pflanzliche Mittel nicht als Standardtherapie; Basis bleibt die Kombination aus Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie.
  • Produkte aus dem Internet können nicht deklarierte synthetische Wirkstoffe enthalten; bei akuten Beschwerden ist der Notruf 112 zu wählen.

Was sind pflanzliche Mittel zum Abnehmen und wie wirken sie?

Pflanzliche Abnehmprodukte enthalten Pflanzenextrakte mit postulierten Mechanismen wie Appetithemmung oder Thermogenese, deren klinische Relevanz beim Menschen jedoch meist nicht ausreichend belegt ist.

Pflanzliche Mittel zum Abnehmen sind Produkte, die Extrakte oder Wirkstoffe aus Pflanzen enthalten und mit dem Ziel vermarktet werden, die Gewichtsreduktion zu unterstützen. Der Begriff umfasst eine breite Palette von Präparaten: von traditionellen Heilpflanzen wie Grüntee-Extrakt und Glucomannan bis hin zu Kombinationspräparaten, die mehrere pflanzliche Inhaltsstoffe vereinen. Diese Mittel werden in Deutschland überwiegend als Nahrungsergänzungsmittel oder als traditionelle pflanzliche Arzneimittel in den Handel gebracht, nicht als verschreibungspflichtige Medikamente.

Die postulierten Wirkmechanismen sind vielfältig und je nach Inhaltsstoff unterschiedlich:

  • Appetithemmung: Ballaststoffe wie Glucomannan quellen im Magen auf und sollen ein Sättigungsgefühl erzeugen.

  • Thermogenese: Koffein und Grüntee-Extrakt sollen den Energieverbrauch leicht erhöhen. Die EFSA hat entsprechende Health-Claim-Anträge für Koffein und Grüntee-Extrakt bewertet; für die meisten Gewichtsreduktions-Claims wurde keine Zulassung erteilt.[11][10]

  • Verringerung der Fettaufnahme: Einige Präparate behaupten, die Fettaufnahme im Darm zu verringern. Für die meisten entsprechenden Health Claims liegt keine EFSA-Zulassung vor.

  • Blutzuckerregulation: Bestimmte Extrakte werden mit einer verbesserten Insulinsensitivität in Verbindung gebracht. Hinweis: Inhaltsstoffe wie Berberin sind in Deutschland und der EU hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit als Nahrungsergänzungsmittel nicht einheitlich eingestuft; teils bestehen Abgrenzungsfragen zum Arzneimittelrecht oder zum Novel-Food-Status.[12] Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor dem Kauf solcher Produkte in Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder in der Apotheke informieren.

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Mechanismen in der Regel auf Laborstudien oder kleinen klinischen Untersuchungen beruhen. Die Übertragbarkeit auf den Menschen und die klinische Relevanz sind häufig nicht ausreichend belegt. Pflanzliche Mittel ersetzen keine ausgewogene Ernährung und keine regelmäßige körperliche Aktivität, die nach wie vor die Grundlage jeder nachhaltigen Gewichtsreduktion bilden. Wer pflanzliche Präparate in Betracht zieht, sollte sich zunächst ärztlich beraten lassen, um Wechselwirkungen und individuelle Risiken abzuklären.

Glucomannan

Postulierter Wirkmechanismus: Quellung im Magen, Sättigungsgefühl (Appetithemmung)

EFSA-Zulassung / Rechtsstatus: EFSA-Health-Claim zugelassen (VO EU Nr. 432/2012), 3 g täglich in 3 Einzeldosen vor Mahlzeiten mit viel Wasser

Evidenzlage (Wirksamkeit): Statistisch signifikant, klinisch gering; Effekt unter 1 kg gegenüber Placebo

Wichtige Risiken und Hinweise: Erstickungsrisiko bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr oder Schluckbeschwerden

Grüntee-Extrakt

Postulierter Wirkmechanismus: Thermogenese, leichte Erhöhung des Energieverbrauchs

EFSA-Zulassung / Rechtsstatus: Kein zugelassener Gewichtsreduktions-Health-Claim; BfR warnt vor hochdosierten Extrakten

Evidenzlage (Wirksamkeit): Klinisch geringe Effekte; Langzeitdaten fehlen

Wichtige Risiken und Hinweise: Hepatotoxizität in Fallberichten; BfR-Warnungen zu Leberschäden bei hochdosierten Präparaten

Koffein

Postulierter Wirkmechanismus: Thermogenese, leichte Steigerung des Energieverbrauchs

EFSA-Zulassung / Rechtsstatus: Kein zugelassener Gewichtsreduktions-Health-Claim durch EFSA

Evidenzlage (Wirksamkeit): Evidenz klinisch nicht ausreichend belegt

Wichtige Risiken und Hinweise: Herzrasen, Blutdruckanstieg, Schlafstörungen; Vorsicht bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Johanniskraut (in Kombipräparaten)

Postulierter Wirkmechanismus: Nicht primär als Abnehmhilfe, aber in Kombinationsprodukten enthalten

EFSA-Zulassung / Rechtsstatus: Kein zugelassener Gewichtsreduktions-Health-Claim

Evidenzlage (Wirksamkeit): Keine belastbare Evidenz zur Gewichtsreduktion

Wichtige Risiken und Hinweise: Starke Wechselwirkungen: beschleunigt Abbau von Verhütungsmitteln, Blutverdünnern, Immunsuppressiva

Berberin

Postulierter Wirkmechanismus: Blutzuckerregulation, verbesserte Insulinsensitivität

EFSA-Zulassung / Rechtsstatus: Verkehrsfähigkeit als Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland nicht einheitlich geklärt; Abgrenzung zum Arzneimittelrecht prüfen

Evidenzlage (Wirksamkeit): Evidenz aus kleinen Studien; klinische Relevanz nicht ausreichend belegt

Wichtige Risiken und Hinweise: Vor Kauf beim BVL oder in der Apotheke informieren; mögliche Wechselwirkungen mit Antidiabetika

Hoodia gordonii

Postulierter Wirkmechanismus: Appetithemmung

EFSA-Zulassung / Rechtsstatus: Novel Food (EU) 2015/2283: ohne Zulassung in Deutschland nicht verkehrsfähig

Evidenzlage (Wirksamkeit): Keine ausreichende klinische Evidenz

Wichtige Risiken und Hinweise: Nicht legal als Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland erhältlich; Kauf im Internet riskant

Pflanzliche Kombinationspräparate (Internet oder Ausland)

Postulierter Wirkmechanismus: Verschiedene, oft nicht belegte Mechanismen

EFSA-Zulassung / Rechtsstatus: Häufig keine EFSA-Zulassung; unterliegen Lebensmittelrecht, Anzeigepflicht beim BVL

Evidenzlage (Wirksamkeit): Keine belastbare klinische Evidenz; IQWiG und gesund.bund.de bestätigen fehlende Wirksamkeitsbelege

Wichtige Risiken und Hinweise: Kontrollen fanden nicht deklarierte synthetische Wirkstoffe und verbotene Appetitzügler; BfArM zuständig bei Arzneimittelcharakter

Welche pflanzlichen Präparate sind in Deutschland zugelassen?

In Deutschland sind faktisch keine pflanzlichen Präparate als Arzneimittel zur Gewichtsreduktion mit belastbarer klinischer Evidenz zugelassen; die meisten Produkte sind Nahrungsergänzungsmittel ohne Zulassungspflicht.

In Deutschland sind faktisch keine pflanzlichen Präparate als Arzneimittel zur Gewichtsreduktion mit belastbarer klinischer Evidenz zugelassen. Die Zulassung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel (nach Richtlinie 2004/24/EG, umgesetzt im Arzneimittelgesetz) basiert auf einer langjährigen Anwendungstradition, nicht auf dem Nachweis klinischer Wirksamkeit durch kontrollierte Studien.[13]

Die meisten Produkte, die in Apotheken, Drogerien oder im Internet als pflanzliche Abnehmhilfen angeboten werden, sind Nahrungsergänzungsmittel. Sie unterliegen dem Lebensmittelrecht und nicht dem Arzneimittelrecht. Das bedeutet:

  • Für ihre Vermarktung ist keine behördliche Zulassung durch das BfArM erforderlich.

  • Hersteller müssen keine klinische Wirksamkeit nachweisen.

  • In Deutschland müssen Nahrungsergänzungsmittel vor dem erstmaligen Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden (Anzeigepflicht gemäß Nahrungsergänzungsmittelverordnung).

  • Gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims) sind durch die EU-Verordnung Nr. 1924/2006 geregelt und dürfen nur verwendet werden, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen wurden.

Ein Beispiel: Für Glucomannan hat die EFSA einen zugelassenen Health Claim anerkannt (VO (EU) Nr. 432/2012), der besagt, dass der Stoff bei einer kalorienreduzierten Ernährung zur Gewichtsreduktion beitragen kann. Die Nutzungsbedingungen sind dabei verbindlich: Es müssen täglich 3 g eingenommen werden, aufgeteilt in drei Einzeldosen von je 1 g vor den Mahlzeiten, jeweils mit ausreichend Wasser (mindestens 1 bis 2 Gläser). Der Claim gilt für übergewichtige Erwachsene. Wichtiger Sicherheitshinweis: Glucomannan-Präparate können bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr oder bei Personen mit Schluckbeschwerden ein Erstickungsrisiko darstellen.

Für viele andere pflanzliche Inhaltsstoffe fehlt eine solche EFSA-Anerkennung. Hinweis zu einzelnen Inhaltsstoffen: Hoodia gordonii gilt in der EU als Novel Food und ist ohne entsprechende Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 in Deutschland nicht verkehrsfähig.[12] Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollten daher genau prüfen, ob ein Produkt als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft ist, und im Zweifelsfall in der Apotheke oder beim BVL nachfragen.

Sind pflanzliche Abnehmprodukte wirklich wirksam und sicher?

Die wissenschaftliche Evidenz ist insgesamt schwach; klinische Effekte liegen häufig unter einem Kilogramm gegenüber Placebo, und Sicherheitsrisiken wie Lebertoxizität durch Grüntee-Extrakte sind dokumentiert.

Die wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit pflanzlicher Abnehmprodukte ist insgesamt schwach und für die meisten Inhaltsstoffe nicht ausreichend, um eine klinisch relevante Gewichtsreduktion zu belegen. Systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen zeigen zwar für einzelne Substanzen wie Grüntee-Extrakt oder Glucomannan statistisch signifikante, aber klinisch meist geringe Effekte auf das Körpergewicht. Die Unterschiede gegenüber Placebo liegen häufig im Bereich von weniger als einem Kilogramm über mehrere Wochen. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und die Plattform gesund.bund.de weisen darauf hin, dass für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion keine ausreichende Wirksamkeitsbelege vorliegen.

Die Qualität der verfügbaren Studien ist ein weiteres Problem:

  • Viele Untersuchungen sind klein, kurz und methodisch eingeschränkt.

  • Interessenkonflikte durch Herstellerfinanzierung sind häufig.

  • Langzeitdaten zur Gewichtsstabilisierung fehlen weitgehend.

Hinsichtlich der Sicherheit ist die Lage ebenfalls komplex. Da Nahrungsergänzungsmittel keiner systematischen Sicherheitsprüfung vor der Markteinführung unterliegen, können Verunreinigungen, nicht deklarierte Inhaltsstoffe oder unerwünschte Wechselwirkungen auftreten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in mehreren Stellungnahmen vor hochdosierten Grüntee-Extrakten gewarnt, die in Einzelfällen mit Leberschäden in Verbindung gebracht wurden (BfR-Stellungnahmen zu Grüntee-Extrakten und Hepatotoxizität).[9]

Die AWMF-S3-Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas (Registernummer 050/001) empfiehlt pflanzliche Mittel nicht als Standardtherapie.[1][2] Grundlage einer evidenzbasierten Gewichtsreduktion bleiben Ernährungsumstellung, Bewegungssteigerung und bei Bedarf verhaltenstherapeutische Unterstützung. Pflanzliche Präparate können diese Maßnahmen nicht ersetzen und sollten allenfalls als ergänzende Maßnahme und nach ärztlicher Rücksprache in Betracht gezogen werden.

Nebenwirkungen und Risiken: Was Betroffene wissen sollten

Pflanzliche Abnehmprodukte können Magen-Darm-Beschwerden, kardiovaskuläre Effekte und in seltenen Fällen Leberschäden verursachen; Internetprodukte enthalten teils verbotene synthetische Wirkstoffe.

Pflanzliche Abnehmprodukte können trotz ihres natürlichen Images unerwünschte Wirkungen und ernsthafte Risiken mit sich bringen, die Betroffene kennen sollten. Besonders relevant sind Wechselwirkungen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten: Johanniskraut-haltige Präparate beispielsweise können den Abbau zahlreicher Arzneimittel beschleunigen und deren Wirksamkeit verringern, darunter Verhütungsmittel, Blutverdünner und Immunsuppressiva.[6][7]

Zu den häufig berichteten Nebenwirkungen pflanzlicher Abnehmprodukte zählen:

  • Magen-Darm-Beschwerden: Blähungen, Durchfall, Übelkeit und Bauchkrämpfe, insbesondere bei Ballaststoffpräparaten wie Glucomannan, wenn nicht ausreichend Wasser getrunken wird. Bei Schluckbeschwerden sollte Glucomannan nicht eingenommen werden.

  • Kardiovaskuläre Effekte: Koffeinhaltige Präparate können Herzrasen, Blutdruckanstieg und Schlafstörungen verursachen.

  • Lebertoxizität: Hochdosierte Grüntee-Extrakte wurden in Fallberichten mit Leberschäden assoziiert; das BfR hat hierzu Warnungen herausgegeben.

  • Allergische Reaktionen: Pflanzliche Inhaltsstoffe können Allergien auslösen, insbesondere bei bekannten Kreuzallergien.

Ein besonderes Risiko besteht bei Produkten, die über das Internet oder aus dem Ausland bezogen werden. Hier wurden in Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder und des BVL wiederholt nicht deklarierte synthetische Wirkstoffe, darunter verbotene Appetitzügler, nachgewiesen.[14] Für illegal in den Verkehr gebrachte Produkte mit Arzneimittelcharakter ist in Deutschland das BfArM zuständig.

Hinweis zur Meldung unerwünschter Wirkungen in Deutschland: Handelt es sich um ein zugelassenes Arzneimittel, können Nebenwirkungen dem BfArM gemeldet werden. Bei Nahrungsergänzungsmitteln sind hingegen die Lebensmittelüberwachungsbehörden der jeweiligen Bundesländer sowie das BVL die zuständigen Stellen für die Meldung gesundheitlicher Beschwerden.

Bei akuten, bedrohlichen Symptomen wie starken Herzrhythmusstörungen, Atemnot oder Bewusstlosigkeit ist sofort der Notruf 112 zu wählen. Bei dringendem, nicht lebensbedrohlichem Beratungsbedarf steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zur Verfügung.

Wann sollte man vor der Einnahme ärztlichen Rat einholen?

Ärztlicher Rat ist vor der Einnahme pflanzlicher Abnehmprodukte bei Vorerkrankungen, Dauermedikation, Schwangerschaft sowie ab einem BMI von 30 kg/m2 zwingend erforderlich.

Vor der Einnahme pflanzlicher Abnehmprodukte sollte grundsätzlich ärztlicher Rat eingeholt werden, wenn Vorerkrankungen bestehen oder andere Medikamente eingenommen werden. Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, ob das Produkt als Arzneimittel oder als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft ist, da auch pflanzliche Inhaltsstoffe pharmakologisch aktiv sein können.

Ein Arztgespräch ist besonders wichtig in folgenden Situationen:

  • Bestehende Erkrankungen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lebererkrankungen, Nierenerkrankungen, Schilddrüsenerkrankungen oder Diabetes mellitus können durch pflanzliche Wirkstoffe beeinflusst werden.

  • Medikamenteneinnahme: Wechselwirkungen mit Antikoagulanzien, Antidiabetika, Antihypertensiva oder anderen Dauertherapien sind möglich.

  • Schwangerschaft und Stillzeit: Viele pflanzliche Inhaltsstoffe sind in diesen Lebensphasen nicht ausreichend untersucht und sollten gemieden werden.

  • Kinder und Jugendliche: Pflanzliche Abnehmprodukte sind für Minderjährige in der Regel nicht geeignet.

  • Erhebliches Übergewicht: Gemäß der AWMF-S3-Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas (Registernummer 050/001) sollte die Therapie bei einem Body-Mass-Index ab 30 kg/m2 oder ab 27 kg/m2 mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen grundsätzlich ärztlich begleitet werden.[1][2]

Der Hausarzt ist die erste Anlaufstelle für eine umfassende Beratung zu Gewichtsmanagement und zur Einschätzung, ob pflanzliche Präparate im individuellen Fall vertretbar sind. In Deutschland stehen zudem spezialisierte Ernährungsberatungsstellen und Adipositaszentren zur Verfügung, die eine strukturierte, evidenzbasierte Begleitung anbieten. Informationen zu Beratungsangeboten finden sich auch auf den Plattformen gesund.bund.de und patienten-information.de. Eine Selbstmedikation ohne ärztliche Rücksprache ist bei bestehendem Übergewicht mit Krankheitswert nicht empfehlenswert.

Pflanzliche Mittel im Vergleich zu anderen Therapieoptionen

Zugelassene Arzneimittel wie Orlistat oder GLP-1-Rezeptoragonisten zeigen in klinischen Studien deutlich stärkere Effekte als pflanzliche Präparate, setzen aber eine ärztliche Indikationsstellung voraus.

Pflanzliche Mittel zur Gewichtsreduktion zeigen in klinischen Studien deutlich geringere Effekte als die zugelassenen medikamentösen Therapieoptionen und als strukturierte Lebensstilinterventionen. Die AWMF-S3-Leitlinie zur Adipositas (Registernummer 050/001) benennt als evidenzbasierte Therapiesäulen die Ernährungstherapie, die Bewegungstherapie, die Verhaltenstherapie sowie bei entsprechender Indikation die medikamentöse Therapie und bariatrische Eingriffe.

In Deutschland sind für die medikamentöse Behandlung von Übergewicht und Adipositas durch die Europäische Kommission auf Basis eines EMA-Gutachtens unter anderem Wirkstoffe wie Orlistat (hemmt die Fettaufnahme im Darm) sowie Wirkstoffe aus der Klasse der GLP-1-Rezeptoragonisten zugelassen. Diese Medikamente verfügen über umfangreiche klinische Studiendaten zu Wirksamkeit und Sicherheit, die für pflanzliche Präparate in dieser Form nicht vorliegen. Zugelassene Arzneimittel gehen jedoch auch mit eigenen Nebenwirkungen und Anwendungsbeschränkungen einher: Orlistat verursacht häufig Magen-Darm-Beschwerden wie fettige Stühle und Durchfall; GLP-1-Rezeptoragonisten können unter anderem Übelkeit, Erbrechen und in seltenen Fällen schwerwiegendere Reaktionen hervorrufen. Die Anwendung setzt eine ärztliche Indikationsstellung voraus. Detaillierte Informationen zu Nutzen und Risiken finden sich in den jeweiligen Fachinformationen (PharmNet.Bund/Rote Liste) sowie in den EMA-EPARs.

Wichtig: In Deutschland werden Arzneimittel zur Gewichtsreduktion von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich nicht erstattet, da sie nach Paragraf 34 SGB V als Lifestyle-Arzneimittel eingestuft sind.[3] Die Kosten werden daher privat getragen.

Pflanzliche Mittel können für manche Menschen als niedrigschwellige Ergänzung zu Lebensstilmaßnahmen subjektiv hilfreich erscheinen, ersetzen jedoch keine ärztlich begleitete Therapie. Wer dauerhaft und klinisch relevant Gewicht reduzieren möchte, ist mit einer strukturierten Lebensstilintervention und gegebenenfalls einer ärztlich indizierten medikamentösen Therapie besser beraten als mit pflanzlichen Präparaten allein. Die Entscheidung über die geeignete Therapieoption sollte stets gemeinsam mit dem Hausarzt oder einem spezialisierten Arzt getroffen werden.

Wissenschaftliche Quellen

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Häufig gestellte Fragen

Sind pflanzliche Medikamente zum Abnehmen in Deutschland rezeptfrei erhältlich?

Ja, die meisten pflanzlichen Abnehmprodukte sind in Deutschland rezeptfrei als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. Sie unterliegen dem Lebensmittelrecht und müssen keine klinische Wirksamkeit nachweisen, bevor sie in den Handel kommen.

Welches pflanzliche Mittel zum Abnehmen hat eine offizielle EU-Zulassung für einen Gewichts-Claim?

Glucomannan ist der einzige pflanzliche Inhaltsstoff, für den die EFSA einen zugelassenen Health Claim zur Gewichtsreduktion anerkannt hat. Voraussetzung ist eine tägliche Einnahme von 3 g in drei Einzeldosen vor den Mahlzeiten mit ausreichend Wasser, eingebettet in eine kalorienreduzierte Ernährung.

Können pflanzliche Abnehmprodukte gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten verursachen?

Ja, pflanzliche Inhaltsstoffe können pharmakologisch aktiv sein und Wechselwirkungen auslösen. Johanniskraut etwa beschleunigt den Abbau von Verhütungsmitteln, Blutverdünnern und Immunsuppressiva; vor der Einnahme sollte daher immer ärztlicher Rat eingeholt werden.


Redaktionelle Hinweise

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