Liraglutid 2015 Zulassung: Saxenda erklärt
Liraglutid 2015 Zulassung: Im Jahr 2015 erteilte die Europäische Kommission die Zulassung für Liraglutid 3,0 mg (Saxenda) zur Behandlung von Adipositas bei Erwachsenen in Europa. Damit war Saxenda das erste GLP-1-Rezeptoragonisten-Präparat, das in der EU ausdrücklich für das Gewichtsmanagement zugelassen wurde. Dieser Artikel erklärt, wofür Liraglutid zugelassen ist, wie es wirkt, für wen es geeignet ist, welche Nebenwirkungen bekannt sind und was die Nutzenbewertung durch G-BA und IQWiG ergeben hat.
Zusammenfassung: Liraglutid 3,0 mg (Saxenda) erhielt 2015 die EU-Zulassung als erstes GLP-1-Rezeptoragonisten-Präparat zur Behandlung von Adipositas bei Erwachsenen.
- Saxenda (Liraglutid 3,0 mg) wurde 2015 von der Europäischen Kommission zur Gewichtsreduktion bei Erwachsenen mit BMI ab 30 kg/m² zugelassen.
- Liraglutid wirkt als GLP-1-Rezeptoragonist: Es steigert die Insulinsekretion, hemmt Glukagon, verlangsamt die Magenentleerung und reduziert das Hungergefühl.
- Victoza (Liraglutid 1,2 mg und 1,8 mg) ist seit 2009 zur Behandlung des Typ-2-Diabetes mellitus zugelassen und ist ein eigenständiges Arzneimittel.
- Häufige Nebenwirkungen sind gastrointestinale Beschwerden; klinisch bedeutsam sind Pankreatitis, Gallenblasenerkrankungen und ein erhöhtes Hypoglykämierisiko bei Kombination mit Sulfonylharnstoffen.
- Saxenda ist in Deutschland von der GKV-Erstattung ausgeschlossen und muss in der Regel privat bezahlt werden.
- Die Behandlung mit Saxenda soll nach zwölf Wochen beendet werden, wenn weniger als fünf Prozent des Ausgangsgewichts verloren wurden.
Inhaltsverzeichnis
Wofür wurde Liraglutid 2015 in Europa zugelassen?
Liraglutid 3,0 mg (Saxenda) erhielt 2015 die EU-Zulassung zur Behandlung von Adipositas bei Erwachsenen als Ergänzung zu Ernährungsumstellung und Bewegung.
Im Jahr 2015 erteilte die Europäische Kommission auf Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA eine Zulassung für Liraglutid 3,0 mg (Handelsname Saxenda) zur Behandlung von Adipositas bei Erwachsenen.[1][2] Diese Zulassung ergänzte die bereits seit 2009 bestehende Zulassung von Liraglutid 1,2 mg und 1,8 mg (Victoza) zur Behandlung des Typ-2-Diabetes mellitus. Saxenda war damit im Jahr 2015 das erste GLP-1-Rezeptoragonisten-Präparat, das in Europa ausdrücklich für das Gewichtsmanagement zugelassen wurde; inzwischen sind weitere Wirkstoffe dieser Klasse für diese Indikation zugelassen.[1][2] Die Anwendung ist als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und gesteigerter körperlicher Aktivität vorgesehen.
Die Zulassung durch die Europäische Kommission basierte auf einem positiven CHMP-Gutachten. Die Grundlage bildeten klinische Studien, insbesondere das SCALE-Studienprogramm, das Wirksamkeit und Sicherheit bei Erwachsenen mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 kg/m² oder höher sowie bei Personen mit einem BMI ab 27 kg/m² in Verbindung mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen untersuchte. Die vollständigen Produktinformationen sind in der Fachinformation (Rote Liste / PharmNet.Bund) sowie im EMA-EPAR hinterlegt und bilden die verbindliche Grundlage für die Anwendung in Deutschland.
Es ist wichtig zu unterscheiden: Saxenda (3,0 mg) und Victoza (bis 1,8 mg) sind trotz des gleichen Wirkstoffs Liraglutid unterschiedliche Arzneimittel mit unterschiedlichen Zulassungen, Dosierungen und zugelassenen Anwendungsgebieten. Eine Verwechslung kann zu Fehldosierungen führen und ist klinisch relevant.
Wie wirkt Liraglutid im Körper?
Liraglutid ahmt das Darmhormon GLP-1 nach, steigert die Insulinsekretion, hemmt Glukagon, verlangsamt die Magenentleerung und vermittelt Sättigung im Gehirn.
Liraglutid wirkt als Agonist am Rezeptor des körpereigenen Hormons Glucagon-like Peptide-1 (GLP-1) und ahmt dessen physiologische Wirkungen nach. GLP-1 wird nach einer Mahlzeit im Darm freigesetzt und beeinflusst mehrere Regelkreise gleichzeitig: Es stimuliert die glukoseabhängige Insulinsekretion aus den Betazellen der Bauchspeicheldrüse, hemmt die Glukagonausschüttung und verlangsamt die Magenentleerung. Dadurch sinkt der Blutzucker nach dem Essen. Bei Anwendung als Monotherapie ist das Risiko einer Hypoglykämie gering, da die Insulinfreisetzung glukoseabhängig erfolgt; in Kombination mit Sulfonylharnstoffen oder Insulin ist das Hypoglykämierisiko jedoch erhöht (siehe Abschnitt Nebenwirkungen).
Darüber hinaus wirkt Liraglutid auf Sättigungszentren im Hypothalamus und anderen Hirnregionen. Es vermittelt ein verstärktes Sättigungsgefühl und reduziert das Hungergefühl, was zu einer geringeren Kalorienaufnahme führt. Dieser zentrale Wirkmechanismus ist der Hauptgrund, warum Liraglutid in der höheren Dosierung von 3,0 mg für das Gewichtsmanagement eingesetzt wird.
Liraglutid ist ein rekombinant hergestelltes Analogon des menschlichen GLP-1 mit einer Aminosäuresequenz, die zu 97 Prozent mit dem natürlichen Hormon übereinstimmt.[9] Durch eine Fettsäurekette ist es an Albumin im Blut gebunden, was seine Halbwertszeit auf etwa 13 Stunden verlängert und eine einmal tägliche subkutane Injektion ermöglicht.[9][2] Der Wirkstoff wird enzymatisch abgebaut, ähnlich wie andere große Peptide, und nicht primär über die Niere ausgeschieden. Diese Eigenschaften unterscheiden Liraglutid von kurzwirksamen GLP-1-Agonisten und sind für die klinische Handhabung relevant. Die pharmakokinetischen Angaben sind in Abschnitt 5.2 der jeweiligen Fachinformation (PharmNet.Bund) belegt.
| Merkmal | Saxenda (Liraglutid 3,0 mg) | Victoza (Liraglutid 1,2 mg und 1,8 mg) |
|---|---|---|
| EU-Zulassung erteilt | 2015 (Europäische Kommission auf CHMP-Empfehlung) | 2009 |
| Zugelassene Indikation | Gewichtsmanagement bei Adipositas (Erwachsene, Jugendliche ab 12 J., Kinder ab 6 J. unter Bedingungen) | Typ-2-Diabetes mellitus (Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren) |
| BMI-Kriterien (Erwachsene) | BMI ab 30 kg/m², oder ab 27 kg/m² mit gewichtsbedingter Begleiterkrankung | Nicht applicable |
| Anwendung | Ergänzung zu kalorienreduzierter Ernährung und gesteigerter körperlicher Aktivität | Kombination mit anderen Antidiabetika oder Monotherapie bei Metformin-Unverträglichkeit |
| Klinische Studienbasis | SCALE-Studienprogramm (Wirksamkeit und Sicherheit) | Separate Zulassungsstudien zu Blutzuckerkontrolle bei Typ-2-Diabetes |
| GKV-Erstattung in Deutschland | Ausgeschlossen (Paragraf 34 Abs. 1 SGB V, Lifestyle-Arzneimittel), Privatrezept erforderlich | Grundsätzlich erstattungsfähig, Zusatznutzen subgruppenabhängig (G-BA-Beschluss) |
| Abbruchkriterium | Weniger als 5 Prozent Gewichtsverlust nach 12 Wochen mit 3,0 mg täglich | Nicht applicable |
Für wen ist Liraglutid laut Zulassung geeignet?
Saxenda ist für Erwachsene mit BMI ab 30 kg/m² oder ab 27 kg/m² mit Begleiterkrankungen zugelassen; Schwangerschaft und schwere Organ-Insuffizienzen sind Kontraindikationen.
Die zugelassenen Anwendungsgebiete unterscheiden sich je nach Präparat und Dosierung. Maßgeblich sind die in Deutschland gültigen Fachinformationen (PharmNet.Bund / Rote Liste) sowie die EMA-EPAR-Produktinformationen.
Saxenda (Liraglutid 3,0 mg) zur Gewichtsreduktion
Gemäß Abschnitt 4.1 der EU-Fachinformation ist Saxenda zugelassen:
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Bei Erwachsenen mit einem BMI von mindestens 30 kg/m², oder mit einem BMI ab 27 kg/m² bei gleichzeitig mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung (zum Beispiel Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Dyslipidämie oder obstruktive Schlafapnoe).
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Bei Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht über 60 kg und einem BMI, der dem Erwachsenen-Grenzwert von 30 kg/m² entspricht oder überschreitet (gemäß alters- und geschlechtsspezifischen Referenzwerten).[2][1]
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Bei Kindern von 6 bis unter 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mehr als 45 kg und einem BMI, der dem Erwachsenen-Grenzwert von 30 kg/m² entspricht oder überschreitet, wenn eine genetisch bedingte Adipositas (zum Beispiel durch Varianten im MC4R-Gen oder verwandten Genen der Leptinachse) vorliegt.
Die Anwendung ist stets als Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und gesteigerter körperlicher Aktivität vorgesehen, nicht als alleinige Maßnahme. Die Fachinformation legt fest, dass die Behandlung nach zwölf Wochen mit der Höchstdosis von 3,0 mg täglich beendet werden soll, wenn der Patient weniger als fünf Prozent seines Ausgangsgewichts verloren hat, da ein klinisch relevanter Nutzen in diesem Fall unwahrscheinlich ist.[2]
Victoza (Liraglutid 1,2 mg und 1,8 mg) bei Typ-2-Diabetes
Victoza ist in der EU zur Behandlung des Typ-2-Diabetes mellitus bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen ab 10 Jahren zugelassen, in Kombination mit anderen Antidiabetika oder als Monotherapie, wenn Metformin nicht vertragen wird.[4][5]
Besondere Patientengruppen und Vorsichtshinweise
Bestimmte Personengruppen sind von der Anwendung ausgeschlossen oder müssen besonders sorgfältig überwacht werden (gemäß Abschnitt 4.3 und 4.4 der EU-Fachinformation):
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Schwangerschaft und Stillzeit: Liraglutid ist kontraindiziert. Frauen im gebärfähigen Alter sollten während der Behandlung eine zuverlässige Verhütungsmethode anwenden.
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Schwere Niereninsuffizienz: Die Anwendung wird in der Fachinformation nicht empfohlen.
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Schwere Leberfunktionsstörung: Die Anwendung wird in der Fachinformation nicht empfohlen.
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Schwere Herzinsuffizienz (NYHA-Klasse IV): Die Anwendung wird in der Fachinformation nicht empfohlen.
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Entzündliche Darmerkrankungen oder diabetische Gastroparese: Die Anwendung wird in der Fachinformation nicht empfohlen, da Liraglutid die Magenentleerung verlangsamt.
Die Entscheidung über eine Behandlung trifft der behandelnde Arzt auf Basis einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung.
Welche Nebenwirkungen und Risiken sind bekannt?
Sehr häufig sind Übelkeit und Durchfall; klinisch bedeutsam sind Pankreatitis, Gallenblasenerkrankungen, Herzfrequenzanstieg und Dehydratation mit möglicher Nierenfunktionsverschlechterung.
Liraglutid kann Nebenwirkungen verursachen, von denen gastrointestinale Beschwerden am häufigsten auftreten. Dazu gehören Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Verstopfung, die vor allem zu Beginn der Behandlung und bei Dosissteigerungen auftreten und sich bei den meisten Patienten im Verlauf bessern. Die Fachinformation listet diese Reaktionen als sehr häufig (bei mehr als einem von zehn Behandelten) auf.
Zu den klinisch bedeutsamen Risiken zählen:
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Pankreatitis: Akute Pankreatitis wurde unter Liraglutid berichtet, einschließlich schwerer Verläufe.[2] Bei anhaltenden starken Bauchschmerzen, die in den Rücken ausstrahlen können, ist die Behandlung sofort zu unterbrechen und umgehend ärztliche Hilfe aufzusuchen. Bei einem solchen Notfall ist der Notruf 112 zu wählen.
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Gallenblasenerkrankungen: Cholelithiasis und Cholezystitis wurden berichtet.
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Herzfrequenz: Unter Liraglutid kann die Ruheherzfrequenz ansteigen. Bei anhaltend erhöhter Herzfrequenz sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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Hypoglykämie: Bei Kombination mit Sulfonylharnstoffen oder Insulin besteht ein erhöhtes Hypoglykämierisiko; in diesen Fällen kann eine Dosisreduktion des Sulfonylharnstoffs oder Insulins erforderlich sein.
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Dehydratation und Nierenfunktion: Gastrointestinale Nebenwirkungen können zu Flüssigkeitsverlust führen. In Verbindung mit Dehydratation wurde über eine Verschlechterung der Nierenfunktion bis hin zum akuten Nierenversagen berichtet. Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist zu achten.
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Verzögerte Magenentleerung und Aspirationsrisiko: Da Liraglutid die Magenentleerung verlangsamt, besteht bei geplanten Narkosen oder Sedierungen ein erhöhtes Aspirationsrisiko. Patienten sollten ihren Arzt und das Anästhesieteam vor einem Eingriff über die Einnahme informieren.
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Überempfindlichkeitsreaktionen: Anaphylaktische Reaktionen und Angioödem wurden berichtet. Bei Zeichen einer schweren allergischen Reaktion ist sofort der Notruf 112 zu wählen und die Behandlung abzubrechen.
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Schilddrüse: In Tierstudien wurden C-Zell-Tumoren der Schilddrüse beobachtet. Die klinische Relevanz für den Menschen ist nach aktuellem Stand der EU-Fachinformation nicht abschließend geklärt; es handelt sich nicht um eine in der EU ausgewiesene Kontraindikation, sondern um einen Vorsichtshinweis.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen können in Deutschland dem BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gemeldet werden, da Liraglutid ein rekombinant hergestelltes Peptid ist, das dem nationalen Meldesystem unterliegt. Patienten, die neue oder besorgniserregende Symptome bemerken, sollten zeitnah ihren Hausarzt kontaktieren. Bei dringenden Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zur Verfügung.
Was hat die Nutzenbewertung durch G-BA und IQWiG ergeben?
Für Victoza wurde in bestimmten Subgruppen ein Zusatznutzen anerkannt; Saxenda ist in Deutschland von der GKV-Erstattung ausgeschlossen und muss privat bezahlt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Liraglutid im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach Paragraf 35a SGB V mehrere Verfahren durchgeführt, deren Ergebnisse je nach Patientensubgruppe und Indikation unterschiedlich ausfielen. Für Liraglutid 1,8 mg (Victoza) bei Typ-2-Diabetes wurde in bestimmten Subgruppen ein Zusatznutzen anerkannt, in anderen hingegen nicht. Das IQWiG bewertete die eingereichten Daten und stellte in einigen Vergleichsgruppen einen Beleg für einen geringen oder nicht quantifizierbaren Zusatznutzen fest, während in anderen Gruppen kein Zusatznutzen belegt werden konnte. Die einschlägigen G-BA-Beschlüsse und IQWiG-Dossierbewertungen zu Liraglutid (Victoza) sind auf den Internetseiten von G-BA und IQWiG öffentlich zugänglich.
Für Liraglutid 3,0 mg (Saxenda) zur Gewichtsreduktion ist die Nutzenbewertungssituation in Deutschland durch eine besondere Rahmenbedingung geprägt: Arzneimittel, die ausschließlich zur Behandlung von Adipositas eingesetzt werden, gelten nach Paragraf 34 Absatz 1 SGB V als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel und sind von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Saxenda in Deutschland grundsätzlich auf Privatrezept verordnet und von den Patienten selbst bezahlt werden muss. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist nicht vorgesehen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 34 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des G-BA.
Diese Erstattungsausschluss-Regelung hat zur Folge, dass eine formale frühe Nutzenbewertung durch G-BA und IQWiG für Saxenda in Deutschland keine unmittelbare Relevanz für die GKV-Erstattung entfaltet. Patienten, die eine Behandlung mit Liraglutid erwägen, sollten die Kosten- und Versorgungssituation im Gespräch mit ihrem Hausarzt oder einem Facharzt für Innere Medizin klären. Die Entscheidung über eine Therapie liegt stets beim behandelnden Arzt, der Nutzen und Risiken individuell abwägt.
Wissenschaftliche Quellen
- Saxenda – EPAR (Produktinformation).
- Saxenda – Produktinformation (Fachinformation/SmPC), INN-liraglutide.
- Saxenda II-42 – CHMP Post-Authorisation Summary of Positive Opinion (Erweiterung auf Kinder 6 bis <12 Jahre).
- Victoza – EPAR (Produktinformation).
- Victoza – CHMP Post-Authorisation Summary of Positive Opinion (Erweiterung Kinder/Jugendliche ab 10 Jahren).
- Victoza – Assessment Report Variation (Erweiterung auf Kinder/Jugendliche ab 10 Jahren).
- Verordnungsausschluss von Lifestyle-Arzneimitteln (Arzneimittel-Richtlinie).
- Pi-Sunyer X et al. A Randomized, Controlled Trial of 3.0 mg of Liraglutide in Weight Management. N Engl J Med. 2015..
- Knudsen LB et al. Molecular, pharmacological and clinical aspects of liraglutide, a once-daily human GLP-1 analogue. Mol Cell Endocrinol. 2008..
- S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas”. AWMF-Register Nr. 050-001..
Häufig gestellte Fragen
Wann wurde Liraglutid zur Gewichtsreduktion in Europa zugelassen?
Die Europäische Kommission erteilte 2015 die Zulassung für Liraglutid 3,0 mg (Saxenda) zur Behandlung von Adipositas bei Erwachsenen in der EU. Es war damit das erste GLP-1-Rezeptoragonisten-Präparat, das in Europa ausdrücklich für das Gewichtsmanagement zugelassen wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Saxenda und Victoza?
Beide Präparate enthalten den Wirkstoff Liraglutid, sind jedoch unterschiedliche Arzneimittel mit verschiedenen Dosierungen und Zulassungen: Saxenda (3,0 mg) ist zur Gewichtsreduktion zugelassen, Victoza (1,2 mg und 1,8 mg) zur Behandlung des Typ-2-Diabetes mellitus. Eine Verwechslung kann zu Fehldosierungen führen.
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Saxenda?
Nein, Saxenda ist in Deutschland nach Paragraf 34 Absatz 1 SGB V von der GKV-Erstattung ausgeschlossen, da es als Lifestyle-Arzneimittel zur Behandlung von Adipositas gilt. Patienten müssen die Kosten in der Regel selbst tragen.
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